Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 7. Januar 1999

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"Der 'Pet-Man' hilft gegen die Bürokratie / Berliner können sich künftig per Internet an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses wenden
... Durch das Angebot führt ein kleiner virtueller Helfer namens 'Pet-Man', der den Bürger aus den Verstrickungen von Bürokratie und Gesetzgebung befreien soll. 'Die Besucher erfahren, in welchen Fällen der Ausschuß tätig werden kann und wie man seine Bitte an den Ausschuß heranträgt', erklärte der Präsident des Abgeordnetenhauses, Herwig Haase. ... Nun könne eine Eingabe auch per E-Mail (petmail@parlament-berlin.de) an den Petitionsausschuß herangetragen werden. Allerdings muß dann später noch eine rechtsverbindliche Unterschrift geleistet werden, denn allein die E-Mail reicht nicht aus und für Unterschriften mit einer digitalen Signatur fehlten noch die rechtlichen Voraussetzungen." Tsp 7.1.99 S. 10

"E-mail-Adresse eröffnet den schnellsten Weg zum Petitionsausschuß
... Über die Adresse 'petmail@parlament-berlin.de' kann Kontakt zum Sekretariat des Gremiums geknüpft werden. ... Offizielle Eingaben sind auch auf diesem Weg möglich. Allerdings ist weiterhin eine persönliche Unterschrift erforderlich. Diese kann aber notfalls per Post nachgereicht werden. ... Die Antwort erfolge aus Datenschutzgründen wie bisher telefonisch oder schriftlich. ... Im Internet-Zeitalter angekommen sind außer dem Parlament auch sämtliche Senatsverwaltungen. Am bequemsten ist die Landesregierung über den neuen zentralen Internet-Service 'berlin.de' (http://www.berlin.de) zu erreichen. Berlin.de ermöglicht auch den Zugang zu den 23 Bezirken, zum Datenschutzbeauftragten und zu den Gerichten." MoPo 7.1.99 S. 7

"Eingaben via Internet möglich" ND 7.1.99 S. 17

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"Volkszählung 2001 ist ungenügend vorbereitet /Leiter des Berliner Statistikamtes kritisiert Rückstand gegenüber anderen EU-Ländern
Der Leiter des Statistischen Landesamtes Berlin, Günther Appel, hat bezweifelt, daß Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem EU-Beschluß, bis 2001 eine Volkszählung durchzuführen, in angemessener Form nachkommen kann. ... Ebenso würde das Vorhaben der Bundesregierung, die Daten für die Volkszählung nur noch aus den Melderegistern zu erheben, qualitativ wesentlich schlechtere Ergebnisse bringen als eine Umfrage mit Fragebogen." taz 7.1.99 S. 24

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"Notstand hinter Gittern ... Elektronische Fußfessel
Als probates Mittel, die Situation in den Justizvollzugsanstalten zu entschärfen, wird immmer wieder auch die elektronische Fußfessel genannt. ... Folgende Varianten wurden diskutiert:
- die elektronische Fußfessel als Form der Vollzugslockerung. Diese Variante favorisiert Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in ihrem jüngsten Vorstoß;
- die elektronische Fußfessel als eigenständige Sanktion (das wäre eine weitere  Variante neben Freiheits- oder Geldstrafe);
- die elektronische Fessel als als eigene Form der Freiheitsstrafe (neben offenem und geschlossenem Vollzug); ... ." Welt 7.1.99 S. 35

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"Im Kampf um die Aufmerksamkeit der Netizens / Wer sich im Internet vertippt, landet auf den Seiten der Konkurrenz / Bisher keine rechtlichen Schritte geplant
... Vertippt man sich, landet man auf einem fremden Angebot. Im Wettbewerb um Aufmerksamkeit in der Daten- und Kommunikationsflut des Netzes scheint das eine erfolgversprechende Strategie zu sein. Je mehr Surfer man auf die eigene Seite zieht, desto teurer kann man die obligatorischen Werbebanner verkaufen. Der zur Zeit delikateste Fall dieser Art kommt aus den USA. Wer die Homepage der amerikanischen Regierung fälschlich über www.whitehouse.com und nicht unter www.whitehouse.gov aufruft, sieht sich nackten Tatsachen gegenüber. Ein Pornoanbieter hat sich die prominente Adresse im Netz gesichert. ... Andere Unternehmer im elektronischen Markt setzten auf Tippfehler bei bekannten Markennamen und kauften Varianten von Microsoft, Philips oder der Suchmaschine Yahoo. ... Dabei stehen die Chancen, vor Gericht einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen, nicht schlecht, meint Sebastian Biere, Online-Rechts-Experte an der privaten Internet-Akademie in Berlin. 'Die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens sind insbesondere bei bekannten Namen nicht gering. Dabei ist es egal, ob man einen Markennamen mit oder ohne Rechtschreibfehler verwendet." Tsp 6.1.98 S. 30

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"Erste Chipkarte für digitale Signatur von der Telekom
Die Deutsche Telekom gibt als erster Anbieter in der Bundesrepublik elektronische Chipkarten aus, die den Richtlinien des Signaturgesetzes entsprechen. Die digitale Signatur kann ab sofort bundesweit bei den rund 500 T-Punkt-Shops in Auftrag gegeben werden, wie das Unternehmen am Dienstag in Bonn mitteilte. Mit ihr können Kunden elektronische Daten und Verträge rechtsverbindlich am Computer unterschreiben. Die digitale Signatur ist das elektronische Ebenbild der persönlichen Unterschrift. Sie schafft die Voraussetzung für einen sicheren Austausch von Daten in der Computerkommunikation und über das Internet." Tsp 6.1.98 S. 30

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